Was ist Zahnbleaching? Definition, Ablauf und Risiken einfach erklärt

Zahnbleaching bedeutet, dass die Farbe natürlicher Zähne mit speziellen Mitteln aufgehellt wird. Ob und wie das sinnvoll ist, gehört in zahnärztliche Hände. Hier erfahren Sie, wie die Behandlung abläuft, wer sie durchführen darf und welche Nachteile Sie kennen sollten.

Was ist Zahnbleaching?

Die Begriffe Bleaching, Zahnbleichen und Zahnaufhellung meinen im Alltag dasselbe. Rechtlich kommt es vor allem auf die Konzentration des Wirkstoffs Wasserstoffperoxid an. Nach der EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 gelten Zahnaufheller als Mundmittel. Sie sind frei verkäuflich, wenn sie höchstens 0,1 % Wasserstoffperoxid enthalten oder freisetzen, und können ohne Mitwirkung eines Zahnarztes angewandt werden.[1]

Für Mittel mit mehr als 0,1 % Wasserstoffperoxid enthalten weder die EU-Verordnung noch die deutsche Kosmetik-Verordnung von 2014 eine Aussage. Laut BZÄK ist von einer medizinischen Zweckbestimmung und vom Zahnarztvorbehalt auszugehen.[1] Wie stark sich die Zahnfarbe tatsächlich verändert, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich vorab nicht verlässlich vorhersagen.

Abgrenzung zu Zahnreinigung und Prophylaxe

Eine professionelle Zahnreinigung entfernt Beläge und Auflagerungen auf der Zahnoberfläche. Sie ist kein Bleaching. Ob eine Reinigung vor einer Aufhellung sinnvoll ist, klärt der Zahnarzt. Mehr zur Zahnprophylaxe finden Sie in unserer Übersicht der Leistungen.

Wie läuft ein Bleaching beim Zahnarzt ab und wie lange dauert es?

Der Ablauf folgt in der Regel diesen Schritten:

  • Untersuchung: Der Zahnarzt prüft Zähne, Zahnfleisch und vorhandene Füllungen. Die BZÄK warnt, dass das Einwirken der Bleachingsubstanzen auf die Pulpa schwerwiegende Beschwerden auslösen könnte.[1] Deshalb gehört die Untersuchung vor jede Behandlung.
  • Vorbereitung: Die Ausgangsfarbe wird festgehalten, und der Zahnarzt bespricht mit Ihnen das passende Verfahren.
  • Anwendung: in der Praxis oder zu Hause mit einer Schiene.
  • Nachsorge: Kontrolle des Ergebnisses und Besprechung möglicher Beschwerden.

Wie lange das Bleaching insgesamt dauert und welches Verfahren passt, legt der Zahnarzt individuell fest.

Bleaching in der Praxis (In-Office)

Beim In-Office-Bleaching findet die gesamte Behandlung in der Praxis statt. Der Zahnarzt entscheidet, wie das Zahnfleisch geschützt wird und wie lange das Bleichmittel einwirkt. Die Dauer einer Sitzung hängt vom Befund ab. Der Vorteil: Der Zahnarzt kann jederzeit eingreifen.

Home-Bleaching mit individueller Schiene

Beim Home-Bleaching fertigt die Praxis eine individuelle Bleichschiene nach Abdruck Ihrer Zähne an. Sie wenden das Mittel nach Anleitung zu Hause an. Wie viele Tage oder Wochen das dauert, bestimmt der Zahnarzt. Regelmäßige Kontrolltermine gehören dazu.

Wer darf Zahnbleaching anbieten?

Die Bundeszahnärztekammer stellt dazu klar: Das Zähnebleichen ist eine dem Zahnarzt vorbehaltene zahnärztliche Tätigkeit.[1]

Auch Gerichte haben sich mit dem Thema befasst: Das OLG Frankfurt untersagte 2012 einer Zahnmedizinischen Fachassistentin in ihrem „Zahnkosmetikinstitut“ Zahnreinigungen und das Bleichen mit Produkten über 6 % Wasserstoffperoxid. Die vollständige Position lesen Sie bei der Bundeszahnärztekammer.

Für Sie heißt das: Lassen Sie vor einem Bleaching zahnärztlich untersuchen, ob Ihre Zähne dafür geeignet sind. Ob ein Bleaching bei jungen Menschen infrage kommt, klärt ebenfalls der Zahnarzt.

Für wen ist Bleaching geeignet und wann nicht?

Voraussetzung sind gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch. Nicht jede Verfärbung spricht gleich gut an. Ob ein Bleaching für Sie infrage kommt oder ob ein Aufschub sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Untersuchung entschieden.

Sprechen Sie vorab auch vorhandene Füllungen, Kronen und Verblendungen an. Der Zahnarzt kann Ihnen erklären, was das für das Gesamtbild Ihrer Zähne bedeutet.

Welche Nachteile und Risiken hat Bleaching?

Die BZÄK hält fest: Die vorliegenden Ergebnisse weisen bei regelrechter Anwendung nicht auf erhebliche Nebenwirkungen hin.[1] Eine Garantie, dass bei Ihnen keinerlei Beschwerden auftreten, ist das nicht.

Auch die Haltbarkeit des Ergebnisses ist individuell. Eine gründliche Aufklärung durch den Zahnarzt gehört deshalb vor jede Behandlung. Fragen Sie dort ausdrücklich nach möglichen Beschwerden und danach, was Sie selbst zum Erhalt des Ergebnisses tun können.

Kosten und Kostenübernahme

Die Kosten hängen vom Verfahren und vom Aufwand ab. Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist, klären Sie am besten vorab mit Ihrer Versicherung. Verlässliche Zahlen erhalten Sie über einen individuellen Kostenplan in der Praxis.

Wie bekomme ich weiße Zähne? Alternativen und Pflege

Gründliches Zähneputzen, regelmäßige professionelle Zahnreinigung und ein bewusster Umgang mit Kaffee, Tee und Tabak helfen, neue Auflagerungen zu vermeiden. Welche Pflegeprodukte für Ihre Zähne geeignet sind, besprechen Sie am besten mit Ihrem Zahnarzt. Die eigene Zahnfarbe hat Grenzen, die keine Pflege überwindet.

Zahnbleaching bei Denta Care im Rhein-Main-Gebiet

In unserer Praxis im Rhein-Main-Gebiet beraten wir Sie zu Zahnbleaching und Zahnprophylaxe. Wir untersuchen Ihre Zähne, erklären die möglichen Verfahren und besprechen offen, was Sie erwarten können und was nicht. Jetzt Beratung anfragen

Häufige Fragen

Wie lange dauert Zahnbleaching beim Zahnarzt?

Das hängt vom Verfahren und vom Befund ab. Ein In-Office-Bleaching findet in der Praxis statt, ein Home-Bleaching zieht sich über einen vom Zahnarzt festgelegten Zeitraum. Die genaue Dauer bespricht der Zahnarzt mit Ihnen.

Wer darf Zahnbleaching durchführen?

Die Bundeszahnärztekammer stellt klar: Das Zähnebleichen ist eine dem Zahnarzt vorbehaltene zahnärztliche Tätigkeit.[1] Frei verkäuflich sind Zahnaufheller, wenn sie höchstens 0,1 % Wasserstoffperoxid enthalten oder freisetzen.[1]

Welche Nachteile kann Bleaching haben?

Die vorliegenden Ergebnisse weisen bei regelrechter Anwendung nicht auf erhebliche Nebenwirkungen hin.[1] Welche Beschwerden bei Ihnen möglich sind, bespricht der Zahnarzt vor der Behandlung mit Ihnen.

Quellen

  1. Zähnebleichen (Bleaching) ist eine zahnärztliche Leistung: Bundeszahnärztekammer – bzaek.de