Zahnprophylaxe umfasst alle Maßnahmen, mit denen Sie Karies, Zahnfleischentzündungen und Parodontitis vorbeugen. Dazu zählen Ihre tägliche Pflege zu Hause und die regelmäßige Vorsorge in der Zahnarztpraxis, etwa die professionelle Zahnreinigung (PZR). In diesem Ratgeber erfahren Sie, was genau dazugehört, wie eine PZR abläuft, was sie kostet und welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt.
Was ist Zahnprophylaxe?
Der Begriff Prophylaxe bedeutet Vorbeugung. In der Zahnmedizin sind damit Maßnahmen gemeint, die das Risiko für Karies, eine Entzündung des Zahnfleisches (Gingivitis) und Parodontitis verringern sollen. Der Hintergrund ist gut nachvollziehbar: Zahnstein und Beläge reizen das Zahnfleisch und können zu einer Zahnfleischentzündung und weiter zu Parodontitis führen.[1]
Wichtig ist eine realistische Erwartung. Prophylaxe kann Risiken senken, sie ist aber keine Garantie dafür, dass nie Karies oder Zahnfleischprobleme entstehen. Wie wirksam Vorsorge im Einzelfall ist, hängt von vielen Faktoren ab, darunter Veranlagung, Ernährung, Allgemeingesundheit und die Sorgfalt bei der täglichen Pflege.
Zahnprophylaxe ruht auf zwei Säulen:
- Häusliche Pflege: Zähneputzen, Reinigung der Zahnzwischenräume und eine zahnfreundliche Lebensweise.
- Zahnärztliche Vorsorge: Kontrolluntersuchungen, Beratung und professionelle Reinigung in der Praxis.
Im Folgenden lesen Sie, welche Bausteine dazugehören, worin sich Prophylaxe und PZR unterscheiden, wie eine Zahnreinigung abläuft und mit welchen Kosten Sie rechnen können.
Was gehört alles zur Zahnprophylaxe?
Zur Zahnprophylaxe gehört mehr als der Termin beim Zahnarzt. Einen Überblick gibt die folgende Liste:
- gründliches Zähneputzen mit fluoridhaltiger Zahnpasta
- tägliche Reinigung der Zahnzwischenräume
- bewusster Umgang mit Zucker und Genussmitteln
- regelmäßige Kontrolluntersuchungen
- individuelle Beratung zur Mundhygiene
- professionelle Zahnreinigung in der Praxis
- je nach Bedarf Fluoridierung oder Versiegelung
Die einzelnen Bausteine erklären wir in den folgenden Abschnitten.
Häusliche Zahnpflege: die Basis
Die tägliche Pflege zu Hause ist das Fundament jeder Prophylaxe. Putzen Sie Ihre Zähne regelmäßig, idealerweise morgens und abends, gründlich und ohne Hektik. Eine fluoridhaltige Zahnpasta unterstützt den Schutz des Zahnschmelzes.
Die Zahnbürste erreicht allerdings nicht alle Flächen. Gerade in den Zahnzwischenräumen sammeln sich Beläge, die sich mit Zahnseide oder Interdentalbürsten entfernen lassen. Diese Reinigung gehört täglich zur Routine. Welche Bürstchengröße zu Ihren Zwischenräumen passt, zeigt Ihnen das Praxisteam gern.
Mundspüllösungen können die Pflege ergänzen, ersetzen aber weder Zahnbürste noch Zahnseide. Manche Lösungen, etwa mit Chlorhexidin, sind eher für bestimmte Situationen und einen begrenzten Zeitraum gedacht. Sprechen Sie deshalb vorab mit Ihrer Praxis, ob und welche Spülung für Sie infrage kommt.
Auch Ihre Gewohnheiten spielen eine Rolle. Häufiger Zuckerkonsum, besonders zwischen den Mahlzeiten, begünstigt Karies. Rauchen gilt als Risikofaktor für Erkrankungen des Zahnfleisches.
Zahnärztliche Vorsorge in der Praxis
Bei der Kontrolluntersuchung prüft der Zahnarzt Zähne, Zahnfleisch und Mundschleimhaut. So lassen sich Veränderungen oft früh erkennen. Gesetzlich versicherte Erwachsene haben Anspruch auf eine Kontrolluntersuchung pro Halbjahr, eine Zahnsteinentfernung pro Jahr und alle zwei Jahre auf den Parodontalen Screening-Index (PSI) zur Früherkennung von Erkrankungen des Zahnhalteapparats.[1]
Zur Vorsorge gehört auch eine individuelle Einschätzung Ihres Risikos und eine Beratung zur Mundhygiene. Dafür gibt es in der Gebührenordnung eigene Leistungen: Die Mundhygieneunterweisung umfasst die Erstellung eines Mundhygienestatus und eine Unterweisung von mindestens 25 Minuten.[2] Die Kontrolle des Übungserfolgs erfordert mindestens 15 Minuten.[2]
Ein praktischer Tipp für gesetzlich Versicherte: Lassen Sie die Vorsorgeuntersuchungen ins Bonusheft eintragen. Dann ist bei späterem Zahnersatz ein höherer Festzuschuss der Krankenkasse möglich.[1]
Auch für Kinder gibt es feste Angebote. Kinder haben bis zum 6. Lebensjahr Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im Abstand von jeweils 12 Monaten, die die gesetzlichen Kassen übernehmen.[1] Bis zum vollendeten 33. Lebensmonat können Kleinkinder zudem zweimal jährlich eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack erhalten.[1]
Zahnreinigung oder Zahnprophylaxe: Wo liegt der Unterschied?
Zahnprophylaxe ist der Oberbegriff für alle vorbeugenden Maßnahmen. Die professionelle Zahnreinigung ist eine konkrete Leistung innerhalb dieser Vorsorge. Weil die PZR für viele Patienten der sichtbarste Teil der Prophylaxe ist, werden beide Begriffe im Praxisalltag oft gleichbedeutend verwendet.
Von der PZR zu unterscheiden ist die einfache Zahnsteinentfernung im Rahmen der Kontrolle. Sie beschränkt sich im Wesentlichen auf harte Ablagerungen. Die PZR geht deutlich weiter: Laut Leistungsbeschreibung der GOZ umfasst sie das Entfernen von Belägen oberhalb und am Zahnfleischrand, die Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen.[3]
| Zahnprophylaxe | Professionelle Zahnreinigung (PZR) | Zahnsteinentfernung | |
|---|---|---|---|
| Was ist das? | Oberbegriff für alle vorbeugenden Maßnahmen | Konkrete Reinigungsleistung in der Praxis | Entfernung harter Ablagerungen |
| Wer führt sie durch? | Sie selbst und das Praxisteam | Zahnarzt oder Prophylaxeassistenz | Zahnarzt |
| Umfang | Pflege, Kontrolle, Beratung, Reinigung | Beläge, Biofilm, Zwischenräume, Politur, Fluorid | Zahnstein |
| Kosten (GKV) | teils Kassenleistung | meist Privatleistung | Kassenleistung |
Ablauf der professionellen Zahnreinigung (PZR)
Wie lange eine PZR dauert, hängt vom Befund ab: von der Anzahl der Zähne, der Menge an Belägen und davon, ob Implantate oder Zahnersatz mitgereinigt werden. Der grundsätzliche Ablauf ist aber in den meisten Praxen ähnlich.
Die einzelnen Schritte
- Befundaufnahme und Anfärben: Zunächst wird der Zustand von Zähnen und Zahnfleisch erfasst. Mit einer Färbelösung werden Beläge sichtbar, die sonst kaum auffallen.
- Entfernung von Zahnstein: Harte Ablagerungen werden mit Ultraschall und feinen Handinstrumenten gelöst.
- Reinigung von Zwischenräumen und Biofilm: Weiche Beläge und Verfärbungen werden entfernt, auch zwischen den Zähnen. Häufig kommt ein Pulverstrahlgerät zum Einsatz, oft als Airflow bezeichnet.
- Politur: Die Zahnoberflächen werden geglättet, damit sich neue Beläge weniger leicht festsetzen.
- Fluoridierung: Zum Abschluss wird ein Fluorid- oder Schutzlack aufgetragen.
Viele Praxen schließen eine kurze Beratung an, in der Sie Tipps für Ihre häusliche Pflege erhalten.
Eine PZR ist für die meisten Menschen gut auszuhalten. Bei empfindlichen Zahnhälsen oder entzündetem Zahnfleisch kann die Reinigung jedoch unangenehm sein, und das Zahnfleisch kann danach leicht bluten. Sagen Sie dem Team Bescheid, wenn Sie empfindlich reagieren. Dann kann das Vorgehen angepasst werden.
Wie oft ist eine PZR sinnvoll?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Bundeszahnärztekammer nennt jedoch Orientierungswerte: Bei gesunden Zähnen und gesundem Zahnfleisch wird eine PZR ein- bis zweimal jährlich empfohlen. Bei erhöhtem Karies- oder Parodontitisrisiko oder eingeschränkter Mundhygienefähigkeit können bis zu vier PZR pro Jahr angezeigt sein.[4]
Kürzere Abstände kommen zum Beispiel nach einer Parodontitisbehandlung oder bei Implantaten infrage. Welches Intervall für Sie passt, legt Ihr Zahnarzt nach einer individuellen Untersuchung fest.
Was kostet Zahnprophylaxe? Kosten und Erstattung
Die Kontrolluntersuchung und die jährliche Zahnsteinentfernung sind für gesetzlich Versicherte Kassenleistungen. Bei der PZR sieht es anders aus. Die Bundeszahnärztekammer nennt für eine PZR eine Kostenspanne von 80 bis 200 Euro, abhängig von Umfang und Aufwand. Grundsätzlich handelt es sich um eine Privatleistung.[4]
So wird die PZR berechnet
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Berechnet wird die PZR je Zahn, Krone, Brückenglied oder Implantat, auch an bedingt abnehmbarem Zahnersatz, nicht aber für die Reinigung abnehmbarer Prothesen.[3] In der GOZ ist die Professionelle Zahnreinigung als Nummer 1040 je Zahn, Implantat oder Brückenglied bewertet.[2] Die Nummer 1040 ist mit 28 Punkten bewertet; die Gebühr beträgt je Zahn 1,57 Euro beim 1,0-fachen, 3,62 Euro beim 2,3-fachen und 5,51 Euro beim 3,5-fachen Faktor.[3]
Wie hoch die Rechnung am Ende ausfällt, hängt deshalb von der Zahl der Zähne, Implantate und Brückenglieder und vom angesetzten Faktor ab. Zusätzlich kann Aufwand anfallen: Als zusätzlicher Aufwand bei der PZR werden unter anderem Spülungen zur Keimabsenkung, die Anwendung eines Pulverstrahlgerätes und die PZR an schwer zugänglichen Bereichen genannt.[3]
Auf Ihrer Rechnung können Sie alles nachvollziehen. Sie muss je Gebühr die Nummer, die Bezeichnung der Leistung, den Betrag und den Steigerungssatz enthalten.[2]
Was zahlen gesetzliche und private Versicherungen?
Die professionelle Zahnreinigung ist oftmals eine Privatleistung, die Versicherte selbst zahlen müssen. Es lohnt sich dennoch, bei der eigenen Kasse nachzufragen. Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die PZR oder übernehmen die Kosten ganz.[4] Höhe und Bedingungen sind dabei sehr unterschiedlich.[1] Einen guten Überblick über die Kassenleistungen bietet die Verbraucherzentrale.
Private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen erstatten die PZR häufig ganz oder teilweise. Der genaue Umfang hängt jedoch vom jeweiligen Tarif ab, etwa von Höchstbeträgen pro Jahr oder der Zahl erstattungsfähiger Reinigungen.
Checkliste vor dem Termin:
- Tarifbedingungen Ihrer Versicherung prüfen
- bei der gesetzlichen Kasse nach Zuschüssen oder Bonusprogrammen fragen
- in der Praxis vorab nach den voraussichtlichen Kosten fragen
- Bonusheft mitbringen
Ist Zahnprophylaxe wirklich notwendig?
Die Bundeszahnärztekammer hat die PZR in einer eigenen Stellungnahme zur Prophylaxe von Zahnkaries und Parodontalerkrankungen eingeordnet. Der Grundgedanke ist einfach: Beläge, die gar nicht erst lange auf den Zähnen bleiben, können das Zahnfleisch weniger reizen.
Auch wer sorgfältig putzt, erreicht nicht jede Stelle. Hinter den letzten Backenzähnen, an Zahnfehlstellungen, unter Brücken oder an Implantaten bleiben oft Beläge zurück, die mit der Zeit zu Zahnstein verhärten. Diese lassen sich zu Hause kaum entfernen.
Besonders aufmerksam sollten Menschen sein, die ein erhöhtes Risiko haben. Dazu zählen zum Beispiel Patienten mit Parodontitis oder Zahnfleischtaschen, mit Implantaten, Raucher sowie Menschen mit Diabetes. Ob für Sie eine engmaschigere Betreuung sinnvoll ist, klären Sie am besten im persönlichen Gespräch.
Zur Ehrlichkeit gehört auch: Prophylaxe ersetzt keine Behandlung bestehender Erkrankungen, und ihr Nutzen hängt stark von Ihrer täglichen Pflege ab. Praxis und Patient tragen gemeinsam Verantwortung.
Zahnprophylaxe bei Denta Care im Rhein-Main-Gebiet
In unserer Praxis gehört Prophylaxe zu den zentralen zahnmedizinischen Leistungen. Beim ersten Termin nehmen wir uns Zeit für eine gründliche Untersuchung und besprechen mit Ihnen, welche Maßnahmen für Ihre Situation sinnvoll sind. Auf Wunsch erklären wir Ihnen vorab den Ablauf und die voraussichtlichen Kosten.
Wer sich nach der Reinigung zusätzlich für hellere Zähne interessiert, kann sich bei uns auch zum Zahnbleaching als kosmetischer Leistung beraten lassen. Ob und in welchem Umfang das für Sie infrage kommt, hängt vom Befund ab.
Mehr über unser Team und unsere Arbeitsweise erfahren Sie auf der Seite unserer Praxis. Für eine individuelle Einschätzung freuen wir uns auf Ihre Nachricht: Jetzt Beratung anfragen
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Zahnreinigung und Zahnprophylaxe?
Zahnprophylaxe ist der Oberbegriff für alle vorbeugenden Maßnahmen, von der häuslichen Pflege bis zur Kontrolle beim Zahnarzt. Die professionelle Zahnreinigung ist eine konkrete Leistung innerhalb dieser Vorsorge. Im Alltag werden beide Begriffe oft gleichbedeutend verwendet.
Wie viel kostet eine Zahnprophylaxe?
Die Bundeszahnärztekammer nennt für eine PZR eine Kostenspanne von 80 bis 200 Euro, abhängig von Umfang und Aufwand.[4] Wie hoch die Rechnung im Einzelfall ausfällt, hängt unter anderem von der Zahl der Zähne, Implantate und Brückenglieder ab.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Zahnprophylaxe?
Kontrolluntersuchungen und die jährliche Zahnsteinentfernung zahlt die gesetzliche Kasse. Die PZR ist meist eine Privatleistung. Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen sie jedoch oder übernehmen die Kosten ganz.[4] Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Kasse nach.
Wie oft sollte ich zur professionellen Zahnreinigung gehen?
Bei gesunden Zähnen und gesundem Zahnfleisch wird eine PZR ein- bis zweimal jährlich empfohlen, bei erhöhtem Risiko können bis zu vier PZR pro Jahr angezeigt sein.[4] Ihr Zahnarzt legt das passende Intervall individuell fest.
Tut eine professionelle Zahnreinigung weh?
Die meisten Menschen empfinden die PZR als gut erträglich. Bei empfindlichen Zahnhälsen oder entzündetem Zahnfleisch kann sie unangenehm sein. Teilen Sie dem Praxisteam mit, wenn Sie empfindlich reagieren, damit das Vorgehen angepasst werden kann.
Quellen
- Welche Zahnvorsorge zahlt die Krankenkasse? | Verbraucherzentrale.de – verbraucherzentrale.de
- GOZ – Geb�hrenordnung f�r Zahn�rzte – gesetze-im-internet.de
- GOZ Nr. 1040: Bundeszahnärztekammer – bzaek.de
- Die Professionelle Zahnreinigung zur Prophylaxe von Zahnkaries und Parodontalerkrankungen: Bundeszahnärztekammer – bzaek.de